Die 8 Basisübereinkommen der IAO wurden als Kriterien in das Gesetz vom 27. Februar 2002 zur Förderung sozialverträglicher Herstellungsverfahren aufgenommen. Sie bieten den Referenzrahmen zur Gewährleistung sozialer Verantwortung.
Gewerkschaftsfreiheit Ü. Nr. 87
Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen Ü. Nr. 98
Abschaffung der Zwangsarbeit Ü. Nr. 29 und 105
Verbot der Diskriminierung hinsichtlich Arbeit und Entgelt Ü. Nr. 100 und 111
festgelegtes Mindestalter für Kinderarbeit Ü. Nr. 138
Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit Ü. Nr. 182
In der "ILO declaration on Fundamental Principles and Rights at Work" steht unter anderem, dass alle Mitgliedssstaaten verpflichtet sind, diese Grundsätze einzuhalten, unabhängig davon, ob sie die Basisübereinkommen ratifiziert haben oder nicht. Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Aktivitäten diese Grundsätze unter keinen Umständen verletzen.
In diesem Leitfaden wird hinsichtlich sensibler Produktgruppen ausdrücklich auf diese IAO-Übereinkommen verwiesen.